AGB für Hochzeitsprofis

Ausstellungsbedingungen

Die verbindlichen Rahmenbedingungen für Ihre Teilnahme als Aussteller an den lovebee Hochzeitsmessen.

Präambel

Veranstalter der lovebee Hochzeitsmessen ist die CUNIQUE GmbH, Bergstr. 10, 71263 Weil der Stadt. Diese Ausstellerbedingungen gelten für alle Aussteller der Veranstaltung. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Bedingungen verbindlich an.

§ 1 Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular oder das digitale Booking. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Veranstaltungsleitung entscheidet über die Zulassung und behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Standplatzwünschen, die jedoch nicht garantiert werden können. Beanstandungen über Form und Größe des Standes müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Zuteilung schriftlich erfolgen.

§ 5 Gestaltung und Ausstattung

Die lovebee Hochzeitsmessen werden mit offenem Konzept durchgeführt. Trenn- und Seitenwände sind weder zwingend noch standardmäßig vorhanden. Die Standausstattung obliegt dem Aussteller, wobei Abgrenzungen klar ersichtlich sein müssen und Gänge nicht als Ausstellungsfläche genutzt werden dürfen.

§ 8 Abbau

Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete belegt. Der Abbau hat innerhalb der angegebenen Zeiten zu erfolgen.

§ 12 Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung in Höhe von 50% der gebuchten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu entrichten. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung fällig.

§ 13 Rücktritt

Bei einem Rücktritt werden Unkostenentschädigungen fällig: 25% bis 8 Wochen vor Beginn, 50% bis 4 Wochen vor Beginn, 75% bei späterem Rücktritt und 100% bei Nichterscheinen.

§ 15 Werbung auf der Veranstaltung

Werbung jeder Art ist nur innerhalb des eigenen Standes erlaubt. Rabatt-Schilder und %-Zeichen sind untersagt, um ein hochwertiges Messegesamtbild zu gewährleisten.

§ 18 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Ausstellungsgütern wird keine Haftung übernommen. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

Stand: Weil der Stadt, 10.03.2026